Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer vom Arzt festgestellten Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schluckstörung (Details siehe Behandlungsfelder)
Die Kosten für logopädische Therapie wird von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene ab 18 Jahren haben den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10% als Rezeptgebühr zu leisten.
Meistens erfolgt die Verordnung durch Ihren HNO-, Kinder- oder Allgemeinarzt. Grundsätzlich kann jeder Arzt mit entsprechender Qualifikation Logopädie verordnen.
Nach Ausstellung behält ein Rezept 14 Tage Gültigkeit, dann muss mit der Behandlung begonnen werden. Oft ist es ratsam, dass der Arzt Ihnen das Rezept erst nach Terminvereinbarung mit unserer Praxis ausstellt. Verordnungen bleiben auch über das Quartal hinaus gültig.
Am einfachsten erreichen Sie uns telefonisch. Da wir während der Behandlungen Telefongespräche nicht entgegen nehmen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht, wann wir Sie am besten erreichen. Wir werden Sie möglichst bald zurückrufen und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Da wir für junge Kinder Therapieansätze im Freispiel anbieten, ist eine Therapie ab dem Alter von ca. 2 Jahren möglich. Fütter- und Essstörungen werden selbstverständlich schon bei jüngeren Kindern behandelt.
Die Therapiedauer ist abhängig von dem jeweiligen Störungsbild des Patienten und kann wenige Wochen und in besonderen Fällen auch bis zu mehreren Jahren dauern. Die einzelne Therapiesitzung dauert für den Patienten in der Regel 45 Minuten und findet meist 1- bis 2-mal wöchentlich statt.
Häufig können wir bereits in einem Telefongespräch klären, ob Anhaltspunkte für eine Sprachstörung vorliegen (siehe auch Behandlungsfelder). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Ihr Arzt einige Sitzungen Logopädie verordnet, in denen wir dann überprüfen, ob eine weiterführende Therapie notwendig ist. Speziell bei Kindern sollte das Hörvermögen vorher überprüft werden.
Wir bieten vielfältige Präventivleistungen an, beispielsweise zur Verbesserung der stimmlichen Belastbarkeit für Lehrer, Erzieher und andere Sprechberufe. Diese Leistungen stellen allerdings keine logopädische Therapie dar und die Kosten werden daher auch nicht von den Krankenkassen übernommen. Für Details setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
In der ersten Stunde findet ein Anamnesegespräch statt, in dem wir von Ihnen Details zu den sprachlichen Auffälligkeiten und den Verlauf der Sprachstörung erfragen. Anschließend erfolgt, in einem oder über mehrere Termine verteilt, eine differenzierte Diagnostik. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir ein individuell auf den Patienten zugeschnittenes Therapiekonzept, das wir anschließend mit Ihnen besprechen.
Wir bauen in die Therapie sehr praxisnahe und alltagsrelevante Elemente ein, die Ihnen von Anfang an den Umgang mit der Sprachstörung erleichtern.
Bei Kindern erfolgt die Therapie zielorientiert dabei jedoch spielerisch und kindgerecht. Besonders wichtig ist uns dabei die Elternberatung.